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Beschwerde der UFC gegen BLM-Beschluss wird vor Bundesverfassungsgericht verhandelt


London, 21. Dezember 2010

Das
Bundesverfassungsgericht plant laut Beschluss vom 8. Dezember, über die
Verfassungsbeschwerde der Ultimate Fighting Championship (UFC) gegen das
Ausstrahlungsverbot durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) in
einem Verfassungsbeschwerdeverfahren verhandeln. Im März 2010 hatte die BLM ihre
ein Jahr zuvor erteilte Genehmigung zur Ausstrahlung von UFC-Programmen auf
Sport1 (damals noch DSF) aufgehoben. Zwar lehnte das Bundesverfassungsgericht
eine sofortige Eilentscheidung wegen der Komplexität des Falles ab, jedoch
stellte es klar, dass mehrere Grundrechtsverletzungen in Betracht kommen und
ausführlich geprüft werden müssen.

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, dass es
ernstzunehmende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der die BLM-Entscheidung
bestätigenden Gerichtsentscheidungen gibt“, sagt Marshall Zelaznik, Managing
Director of International Development UFC. „Die Sendungen der UFC werden mit
großem Erfolg in 147 Ländern und Gebieten in 19 verschiedenen Sprachen
ausgestrahlt. Auch beim deutschen Publikum genießt dieser Sport eine immer
wachsende Beliebtheit. Wie professionell und sicher die UFC-Kämpfe sind, haben
wir im November dieses Jahres mit unserer bereits zweiten Veranstaltung in
Deutschland gezeigt.“

UFC ist die
weltweit größte und am stärksten regulierte Organisation für kombinierte
Kampfsportarten (Mixed Martial Arts/MMA). Von den zehn Kampfsportarten, die
Mixed Martial Arts ausmachen, gehören fünf zu den olympischen Disziplinen:
Boxen, Freistilringen, griechisch-römisches Ringen, Taekwondo und Judo. UFC ist
von den angesehenen Sportaufsichtsbehörden, wie den Sportkommissionen von
Kalifornien, Florida, Nevada, New Jersey, Ohio und Pennsylvania, reglementiert
und anerkannt.